Allgemeine Informationen:

Im Anschluss an den Vormittagsunterricht werden verlässliche Betreuungs- und Bildungsangebote für diejenigen Schülerinnen und Schüler angeboten, die von ihren Erziehungsberechtigten hierfür angemeldet werden. Diese Angebote sind für die Erziehungsberechtigten grundsätzlich kostenfrei. Es fallen im Regelfall lediglich Kosten für das Mittagessen an der Schule an. 

 

Ganztagsangebot bis 16.00 Uhr:

  • Dauer:

Nach Ende des stundenplanmäßigen Vormittagsunterrichts können die angemeldeten Schülerinnen und Schüler von Montag bis Donnerstag bis 16.00 Uhr betreut werden. Während der Ferien findet keine Betreuung im Rahmen des offenen Ganztagsangebotes statt.

  • Ausgestaltung:

Neben einem Mittagessen (es kostet 3,60 Euro, verpflichtende Teilnahme!) sind an jedem Betreuungstag eine verlässliche Hausaufgabenbetreuung (Erledigung der schriftlichen Arbeiten - Lesen üben und Lernen für Leistungserhebungen müssen zu Hause erfolgen) und verschiedene Freizeitangebote vorgesehen. 

  • Anmeldung:

Die Schülerinnen und Schüler müssen hierfür mindestens für zwei Nachmittage bis 16.00 Uhr angemeldet werden. Die Zahl der Nachmittage je Schulwoche, die die Schülerinnen und Schüler voraussichtlich in Anspruch nehmen werden, ist bei der Anmeldung anzugeben. An welchen Tagen dieses Angebot dann im Einzelnen wahrgenommen wird, können Sie zu Beginn des Schuljahres in Abstimmung mit der Schulleitung endgültig festlegen.

Ganztagsangebot bis 14.00 Uhr:

  •  Dauer:

Nach Ende des stundenplanmäßigen Vormittagsunterrichts können die angemeldeten Schülerinnen und Schüler von Montag bis Donnerstag bis 14.00 Uhr betreut werden. Während der Ferien findet keine Betreuung im Rahmen des offenen Ganztagsangebotes statt.

  • Ausgestaltung:

Neben einem Mittagessen (es kostet 3,60 Euro, freiwillige Teilnahme!) oder einer Gelegenheit zum Mittagessen (muss dem Kind mitgegeben werden) wird Freispielzeit angeboten.

  • Anmeldung:

Die Schülerinnen und Schüler müssen hierfür mindestens für zwei Nachmittage bis 14.00 Uhr angemeldet werden. Die Zahl der Nachmittage je Schulwoche, die die Schülerinnen und Schüler voraussichtlich in Anspruch nehmen werden, ist bei der Anmeldung anzugeben. An welchen Tagen dieses Angebot dann im Einzelnen wahrgenommen wird, können Sie zu Beginn des Schuljahres in Abstimmung mit der Schulleitung endgültig festlegen.

 

Kombination: Es können auch 2 Tage bis 14.00 Uhr und 2 Tage bis 16.00 Uhr gebucht werden. Außerdem besteht am Freitag ein kostenpflichtiges Erweitertes Ganztagsangebot bis 16.00 Uhr

Das offene Ganztagsangebot an unserer Schule stellt ein freiwilliges schulisches Angebot dar. Wenn Sie sich für Ihr Kind aber für das offene Ganztagsangebot entscheiden, besteht im Umfang der Anmeldung Anwesenheits- und Teilnahmepflicht über das gesamte Schuljahr hinweg. Die Anmeldung muss verbindlich für das nächste Schuljahr im Voraus erfolgen, damit eine verlässliche Betreuung ab Schuljahresbeginn gewährleistet werden kann! Befreiungen von der Teilnahmepflicht (z. B. vorzeitiges Abholen) bzw. eine Beendigung des Besuches während des Schuljahres können von der Schulleitung nur in begründeten Ausnahmefällen aus zwingenden persönlichen Gründen gestattet werden.

In folgenden begründeten Ausnahmefällen kann eine Befreiung ganz oder teilweise möglich sein:

  • Gesundheitliche Gründe (gelegentliche Arztbesuche)
  • Besondere Feierlichkeiten im Familienkreis oder Ort
  • Mitwirkung an einzelnen, besonderen Darbietungen im künstlerischen, musikalischen oder sportlichen Bereich.
  • Beendigung bzw. Reduzierung des Ganztagsbesuchs z.B. aufgrund besonderer pädagogischer, familiärer oder gesundheitlicher Konstellationen, die bei der Anmeldung so nicht absehbar waren.

Hier finden Sie den Befreiungsantrag.

Unterkategorien

Hier finden Sie die aktuellen Speisepläne.

Zusätzliche Informationen